Service im Überblick

Handwerkskammer in
Cham

Frühlingstraße 13
93413 Cham
Tel. 09971 840-0
Fax 09971 840-49

E-Mail cham@hwkno.de

Schwarzarbeit
Zur selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist die Eintragung in der Handwerksrolle Voraussetzung. Schwarzarbeit betreibt, wer handwerkliche Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt, obwohl er nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne entsprechende Eintragung erfüllt den Tatbestand der unberechtigten Handwerksausübung. Schwarzarbeit und unberechtigte Handwerksausübung werden mit einer hohen Geldbuße geahndet.

Schwarzarbeit bringt Risiken für den Auftraggeber! Beauftragung mit Schwarzarbeit kann ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden!

Ihre Fragen zum Thema Schwarzarbeit können Sie auch direkt an Marianne Wagner oder Klaus Neubauer stellen.