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Termine

Handwerkskammer in
Cham

Frühlingstraße 13
93413 Cham
Tel. 09971 840-0
Fax 09971 840-49

E-Mail cham@hwkno.de

Einheitlicher Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner klein

Wenn Sie aus dem EU-Ausland oder aus Norwegen, Liechtenstein oder Island kommen, erhalten Sie Informationen über die notwendigen Formalitäten für Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner. Über diesen können Sie auch für die Aufnahme der Dienstleistung notwendige Behördenkontakte abwickeln.


Ihre Ansprechpartner für Niederbayern und die Oberpfalz:



Logo Handwerkskammer


Hausanschrift:  Postanschrift: 
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Postfach 12 02 29
93024 Regensburg

Telefon +49(0)941 7965-238

Telefax +49(0)941 7965-169

 

E-Mail eap@hwkno.de

Homepage www.eap.hwkno.de

 

Hausanschrift: Postanschrift: 
Nikolastraße 10 
94032 Passau
Postfach 16 31
94006 Passau

Telefon +49(0)941 7965-238

Telefax +49(0)941 7965-169

 

E-Mail eap@hwkno.de

Homepage www.eap.hwkno.de


Ihre Ansprechpartner sind:

Straub ErichErich StraubBink BettinaBettina Bink 
Keller AndreasAndreas KellerLehner AndreaAndrea Lehner

 

Dienstleistungsportal Bayern

 

Hier finden Sie Informationen darüber, welche Genehmigungen, Anzeigen oder Erklärungen für die Aufnahme Ihrer Tätigkeit erforderlich sind:

 


Informationen und Formulare zum Einheitlichen Ansprechpartner (EAP)

 

Vor Kontaktaufnahme bitte den Auskunftsbogen vollständig ausfüllen und an den Einheitlichen Ansprechpartner schicken.

 

Download:

Link:

Kosten
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.

Voraussetzungen
Der Dienstleister muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates (Island, Lichtenstein, Norwegen) sein, bzw. das Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit muss den Sitz in einem dieser Staaten haben bzw. dort gegründet worden sein.

Die wirtschaftliche Tätigkeit muss zudem in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

Diese findet auf einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen Anwendung. Grundsätzlich gilt sie für alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.
Zum Schutz besonders sensibler beziehungsweise bereits an anderer Stelle geregelter Bereiche sieht die Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen und Klarstellungen vor. So sind beispielsweise von der Richtlinie das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.

Rechtsgrundlagen