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Handwerkskammer in Frühlingstraße 13 E-Mail cham@hwkno.de |
Fahrpersonalverordnung und Lenk- und Ruhezeiten Bisheriger Sachstand
Die bisherige Einschränkung auf einen 50 Kilometer-Radius entfällt mit der Neuregelung. Lediglich wer hauptberuflich fährt, muss die Lenk- und Ruhezeiten weiterhin nachweisen. Forderungen des Handwerks Der ZDH hat sich gegenüber den zuständigen Stellen in der Europäischen Kommission und Entbürokratisierungskommission für eine Entbürokratisierung eingesetzt (Ausdehnung der Ausnahmeregelung auf mindestens 150 km). Während die Generaldirektion Verkehr sehr zurückhaltend reagiert, hat die „Stoiberkommission" den ZDH-Vorschlag begrüßt und mit einem europäischen Entbürokratisierungspreis ausgezeichnet. Mit diesem Erfolg im Rücken wird der ZDH zügige Änderung der Verordnung einfordern und gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf weitere kurzfristige Anpassungen auf nationaler Ebene drängen. Aktueller Stand ist, dass die Tachographenpflicht gelockert werden soll. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen Handwerksbetriebe in einem Radius von 100 Kilometern rund um ihre Betriebsstätte zukünftig keinen Fahrten mehr aufzeichnen müssen. Dem jetzigen Vorschlag müssen noch das Europäische Parlament und der Ministerrat nach der Sommerpause zustimmen. Zur Unterstützung können Handwerksbetriebe sich an den Europaabgeordneten ihrer Region wenden. Hierzu gibt es einen Musterbrief (PDF, 22 kB) zur eigenen Verwendung. Die Europaabgeordneten im Gebiet der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz sind die MdEP Albert Deß, Ismail Ertug und Manfred Weber. Ihre Ansprechpartner sind Claudia Kreuzer und Markus Scholler. Mehr Informationen Ausführliche Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten |
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