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Tel. 09971 840-0
Fax 09971 840-49

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Berufskraftfahrerqualifikation

Mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz droht eine hohe Belastung der Betriebe. Ab 10. September 2009 tritt das Gesetz für den Bereich des gewerblichen Gütertransports in Kraft, demnach Führerscheinneuerwerber, die Fahrzeuge lenken, für die Führerscheine der Klassen C1, C, C1E, CE notwendig sind, zusätzliche Qualifikationen vorweisen müssen.

Für alle Führerscheinneuerwerber gilt dann die Pflicht zu einer "Grundqualifikation". Sie umfasst 140 Stunden, womit Aufwendungen von mehreren Tausend Euro verbunden sind. Altführerscheinbesitzer sind nur zu regelmäßigen Fortbildungen alle fünf Jahre mit 35 Stunden verpflichtet. Es besteht jedoch eine Ausnahmeregelung für Handwerker. Nach Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die seit Mitte 2008 laufen, ist nunmehr klar, dass durch eine weite Interpretation so gut wie alle Handwerker (soweit nicht hauptberufliche Fahrer) von den Pflichten ausgenommen sein werden.

Ihre Ansprechpartner: Claudia Kreuzer und Markus Scholler.

Mehr Informationen auch im Internet:

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz/-verordnung und Auswirkungen auf das Handwerk

Ausnahmen für das Handwerk

Vorschriften des Gesetzes und der Verordnung, soweit die Ausnahmen nicht greifen